AGB
Die Vertragsbestimmungen, so wie Sie sie am Empfang unterschreiben.
Vertragsbestimmungen des « Fit2010 », Sportcenter im Selbstbedienungsbetrieb. Sie sind integrierender Bestandteil des am Empfang unterzeichneten Vertrags.
1. Selbstbedienung
Das « Fit2010 » ist ein Sportcenter im Selbstbedienungsbetrieb. Das « Fit2010 » stellt während der angeschlagenen Öffnungszeiten alle nötigen Geräte zur Verfügung. Die Benutzung der Einrichtung und der Geräte ist auf die Dauer dieses Vertrags beschränkt und erfolgt auf Risiko des Kunden. Das Fit2010 übernimmt keine Haftung.
2. Überwachung
Das Studio « Fit2010 » steht permanent unter Videoüberwachung.
3. Selbstständigkeit des Mitglieds
Das Mitglied bestätigt, mit der Bedienung der Geräte vertraut zu sein und selbstständig und ohne Aufsicht damit trainieren zu können. Andernfalls hat das Mitglied die Möglichkeit, für eine Einführung einen Trainer beizuziehen (CHF 45.– pro Lektion).
4. Gebrauch der Geräte
Die Geräte sind bestimmungsgemäss zu benutzen und die Sitzflächen mit einem Tuch abzudecken. Übermässiger oder störender Lärm ist zu vermeiden.
5. Begleitpersonen
Die Begleitung durch andere Personen oder Kinder ist nicht gestattet.
6. Zutrittskarte
Der Missbrauch der Zutrittskarten (Weitergabe der Karte an Dritte) kann den sofortigen Ausschluss ohne Vorankündigung und ohne Rückerstattung zur Folge haben. Es wird Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet und es werden Bearbeitungskosten verrechnet (CHF 513.–).
7. Sorgfaltspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, die Geräte und das Mobiliar sorgfältig zu benutzen und jede Beschädigung des Materials zu vermeiden. Vorsätzlich verursachte Schäden werden verrechnet.
8. Wertsachen und Abwesenheiten
Das Studio « Fit2010 » übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen (wie Geld, Kleider oder anderes). Die Nichtbenutzung der vertraglich vorgesehenen Angebote berechtigt weder zur Rückerstattung noch zur Herabsetzung des Beitrags und hat keine Auswirkung auf die Vertragsdauer. Bei Unfall oder schwerer Krankheit werden die verlorenen Monate am Ende des Abonnementsjahres gutgeschrieben, sofern während dieser Zeit die Mitgliederkarte und ein Arztzeugnis (über die Sportunfähigkeit) am Empfang hinterlegt wurden.
9. Dauer und Kündigung
Der Vertrag des Fit2010 wird für eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Eine Kündigung des Vertrags (per Brief, eingeschriebenem Brief, E-Mail) ist jedes Jahr auf das Ende des Vertrags beziehungsweise des Abonnementsjahres möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Vertragsablauf. Eine Bestätigung Ihrer Kündigung wird Ihnen 14 Tage nach Ihrer Kündigung zugestellt. Melden Sie sich beim Büro, wenn Sie innert dieser Frist keine Antwort erhalten haben. Ohne diese Bestätigung ist Ihre Kündigung nicht gültig. Eine mündliche Kündigung, per SMS oder WhatsApp, wird nicht akzeptiert.
10. Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern die Vertragspartei den Vertrag nicht 30 (dreissig) Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt hat.
11. Zahlungsverzug
Ist das Mitglied mit den monatlichen Zahlungen eines oder mehrerer Monate im Rückstand, hat das « Fit2010 » das Recht, die geschuldeten oder die bis zum Vertragsende verbleibenden Zahlungen einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten; die Mitgliederkarte wird gesperrt.
12. Studioregeln
Die von Fit2010 angeschlagenen und bekannt gegebenen Regeln sind integrierender Bestandteil des Vertrags.
13. Krankheit, Unfall, Militärdienst
Bei Krankheit, Unfall oder Militärdienst bezahlen Sie die Monatsbeiträge weiter. Hinterlegen Sie Ihre Mitgliederkarte zusammen mit einem Arztzeugnis oder einem Marschbefehl am Empfang (spätestens einen Monat nach dem Unfall, dem Beginn der Krankheit oder dem Beginn des Militärdienstes), wird Ihnen die verlorene Zeit am Ende Ihres Abonnementsjahres als Zeitgutschrift angerechnet.
14. Gratismonate
Allfällige Gratismonate (für die Kundengewinnung, Aktionen, Zeitgutschriften bei Krankheit, Ferien oder Militärdienst usw.) haben keinen Einfluss auf das feste Vertragsdatum und somit auch nicht auf die Kündigungsfrist.
15. Rückerstattungen
Rückerstattungen erfolgen nur bei einer unbefristeten, durch ein Arztzeugnis belegten Dispensation. Das Arztzeugnis ist dem Fit2010 zuzustellen (spätestens einen Monat nach dem Unfall oder dem Beginn der Krankheit). In diesem Fall wird nur die Hälfte der Monatsbeiträge verrechnet beziehungsweise nach Abzug einer Gebühr von CHF 80.– zurückerstattet. Später eingereichte Arztzeugnisse werden nicht mehr akzeptiert.
16. Umzug oder Wegzug aus der Schweiz
Bei einem Umzug (Umkreis von mehr als 30 km) oder einem Wegzug aus der Schweiz ab dem zweiten Abonnementsjahr: Es wird nur die Hälfte der zum Zeitpunkt des Umzugs offenen Monate verrechnet beziehungsweise nach Abzug einer Gebühr von CHF 80.– zurückerstattet, sofern der Kunde eine Kopie der Einwohnerkontrolle beibringt (Anmeldung in der neuen Gemeinde oder Wegzug aus der Schweiz). Das Abonnement des ersten Jahres wird vollständig verrechnet.
17. Mahnungen
Für Mahnungen wird eine Gebühr von CHF 15.– verrechnet.
18. Vertragsübertragung
Für eine allfällige Übertragung eines Vertrags (möglich ab dem zweiten Abonnementsjahr) wird eine Gebühr von CHF 45.– verrechnet.
19. Pandemie
Im Fall einer Pandemie werden die durch eine von den kantonalen oder eidgenössischen Behörden angeordnete Schliessung verlorenen Monate weder zurückerstattet noch von der Rechnung abgezogen, sondern als « gratis » Verlängerung ans Ende des Abonnementsjahres angehängt. Wurde der Abonnementsvertrag nicht gemäss den Vertragsbedingungen gekündigt, läuft die Verlängerung des Abonnements im Anschluss an diese Gratisverlängerung weiter.
20. Mindestbetrag für Rückerstattungen
Eine allfällige Rückerstattung erfolgt nur für einen Betrag von mehr als einem Jahr (CHF 468.–). Ein tieferer Betrag wird in jedem Fall mit einem Gutschein abgegolten.
21. Gerichtsstand
Zuständiges Gericht ist Freiburg beziehungsweise Neuenburg.
Dernière mise à jour : août 2026.